Das Ordnungsamt sehen viele als den "natürlichen Feind" des Hundehalters. Es kursieren unzählige, zum Teil echt fiese Gerüchte. Angefangen von immer höher werdenden Bußgeldern, heimlichen
Videoaufnahmen durchs Ordnungsamt und dass am Ende der Hund einkassiert wird. What the f ...!!?
Leider sind nicht alles nur Gerüchte - dazu unten mehr. Am Ende macht das Ordnungsamt jedenfalls auch nur seinen Job - ob es uns gefällt oder nicht.
Doch was ist, wenn noch andere Leute den Job des Ordnungsamts machen wollen - bzw. zumindest das Bußgeld einkassieren?
Die Rede ist hier von trickreichen Betrügern, die sich als zivile Mitarbeiter des Ordnungsamts ausgeben und eingeschüchterte Hundehalter um ihr Geld erleichtern. Die Masche scheint rumgesprochen zu haben. Wie kann man diese Betrüger erkennen? Oder besser: Woran erkennt man die echten OA-Mitarbeiter?
Woran erkennt man Mitarbeiter des Ordnungsamts in zivil?
Wie sieht der Dienstausweis vom Ordnungsamt aus?
Warum stellt das OA keinen Dienstausweis als Beispiel ins Internet?
Welche Möglichkeiten haben Hundehalter gegenüber Betrügern?
Wozu sind Mitarbeiter des Ordnungsamts befugt?
Muss ich als Hundehalter meinen Ausweis immer bei mir tragen?
Führt das Ordnungsamt eine Halterabfrage / Identitätsfeststellung durch?
Welche Unterlagen müssen dem OA auf Nachfrage vorgelegt werden?
Darf das Ordnungsamt mich gegen meinen Willen festhalten?
Darf mir das Ordnungsamt den Hund wegnehmen?
Darf das Ordnungsamt mich filmen oder Fotos machen?
Darf das Ordnungsamt Pfefferspray einsetzen?
Höhe Bußgelder & Steigerung bei Wiederholungstätern
Bußgeld bar bezahlen oder lieber überweisen?
Warum stehen die Bußgelder nicht für jeden ersichtlich im Internet?
Zivile Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind mindestens immer zu zweit unterwegs. Wenn sie sich zu erkennen geben zeigen sie sofort proaktiv ihren OA-Ausweis.
Wenn sich ein Hundehalter weigert, seine persönliche Daten anzugeben, wird das Ordnungsamt die Polizei rufen. Wenn es sich um Betrüger handelt wird das natürlich nicht geschehen – eventuell
werden sie es androhen, aber am Ende nicht durchziehen.
Neben dem Dienstausweis (siehe nächste Frage) hat das OA auch einen 0Quittungsblock mit drei Durchschlägen dabei. Wenn man einen Durchschlag von der Quittung haben möchte, müssen sie diesen geben (falls sie die Quittung nicht eh proaktiv geben). Der Quittungsblock ist gebrandet mit dem Bezirksamtlogo. Offiziell heißt er Verwarnungsgeldblock.
Wenn man ein Foto eines solchen Dienstausweises ins Internet stellen würde, hätten mögliche Betrüger eine ideale Vorlage, um sich einen gefälschten Ausweis zu fertigen.
Die Polizei rufen. Das würden echte OA-Mitarbeiter auch tun, wenn man sich weigert seine persönlichen Daten herauszugeben.
Man wird an der Reaktion sehen, ob es echte OA-Mitarbeiter sind oder fake.
Vorab: es ist egal ob die OA-Mitarbeiter in Uniform oder in zivil auftreten – wenn sich die zivilen Mitarbeiter zu erkennen/ausgewiesen haben, haben sie die gleichen Befugnisse wie die uniformierten Kollegen.
Zu den "Aufgaben und Befugnisse der Dienstkräfte im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter" gehören laut Ordnungsdiensteverordnung u. a. die Feststellung der Identität, Festhalten zur Identitätsfeststellung, soweit sie zur Erteilung von Verwarnungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ermächtigt sind.
Zur Feststellung der Identität gehören Name & Anschrift sowie das Geburtsdatum. Verweigert ein Hundehalter die Herausgabe seiner Daten ist das Ordnungsamt befugt, die Polizei zur Feststellung der Identität zu rufen.
Nachzulesen sind diese Befugnisse in §3 der Ordnungsdiensteverordnung der Dienstkräfte der Außendienste der bezirklichen Ordnungsämter.
Einblick in die Verordnung auf der Webseite gesetze.berlin.de > Ordnungsdiensteverordnung
Nein. Es gibt zwar die Ausweispflicht, die besagt jedoch nur, dass man ab dem 16. Lebensjahr einen Ausweis braucht (Personalausweis oder Reisepass).
Das heißt nicht automatisch, dass man diesen immer bei sich führen muss.
Es gibt zwar neben der Ausweispflicht auch eine Mitführungspflicht - diese gilt aber nur für eine besondere Berufsgruppe, bei Reisen ins Ausland o. ä. Die Mitführungspflicht gilt nicht auf der Gassirunde ;-)
Ja, das Ordnungsamt darf eine Identitätsfeststellung durchführen.
Die Angaben der Personalien werden mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen. Wer falsche Angaben macht begeht ebenso eine Ordnungswidrigkeit und das wird geahndet.
Zusatz: Ob der Hundehalter seine Telefonnummer/Namen am Hund hat und bspw. Kotbeutel dabei hat, wird normalerweise nicht kontrolliert, da das neue Hundegesetz nicht eindeutig ist. So wird bspw. verlangt, dass für den Hundekot ein geeignetes Behältnis mitgeführt werden muss - kein hat jedoch definiert was ein geeignetes Behältnis ist (und der Gesetzgeber hat nicht ausdrücklich "Kotbeutel" geschrieben.) Well...
Jepp, dürfen sie. Das Ordnungsamt ist laut § 3 Ordnungsdiensteverordnung berechtigt, einen Hundehalter
festzuhalten, falls dieser sich aus der Maßnahme entfernen möchte (gilt natürlich nicht nur für Hundehalter - sondern für alle, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und deren Personalien
aufgenommen werden sollen).
Die "Maßnahme" läuft, wenn das Ordnungsamt den Hundehalter angesprochen und sich zu erkennen gegeben hat. Dann dürfen sie den Hundehalter festhalten.
Nein. Und selbst wenn man zehn Mal ohne Leine erwischt wird, darf und wird das Ordnungsamt keinen Hund wegnehmen. Und auch nicht als Zwangsmaßnahme, wenn man sich bspw. weigert, seine Daten
herauszugeben (dieses Gerücht war erst vor Kurzem in Umlauf).
Ausnahmen bestehen, wenn die Tiere in Gefahr sind, bspw. auf der Straße sitzt ein Bettler mit mehreren Welpen und ist augenscheinlich überfordert mit der Situation. Da das Wohl der Tiere in
Gefahr sein kann, wird vom OA die Polizei und das Veterinäramt angefordert, um die Tiere sicherzustellen.
Anderes Beispiel: Wenn jemand beim OA meldet, dass eine "Crazy Cat Lady" in ihrer Wohnung 30 Katzen hält, wird auch die Polizei und das Veterinäramt kommen und die Katzen in ein Tierheim bringen.
Rein theoretisch darf das OA zur Dokumentation einer Ordnungswidrigkeit Fotos & Filme machen. Im Zusammenhang mit Hunden und deren Haltern kommt das allerdings nicht vor.
Es geht eher um die Beweislage beispielsweise bei Gaststätten, die Tische & Stühle zu weit auf dem Gehweg platzieren, bei unerlaubter Müllentsorgung, Bauschuttcontainer oder
Altkleidercontainer, die falsch/zu dicht stehen usw.
Das Filmen von Hunden und ggf. den Haltern macht die Sache ist schwierig (Rechte am eigenen Bild) Tipp: wenn man fotografiert wird, ebenfalls fotografieren. Proaktiv OA-Mitarbeiter filmen sollte man allerdings nicht (auch hier gilt Verletzung der Persönlichkeitsrechte).
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden laut Ordnungsdiensteverordnung mit Reizstoffsprühgeräten (bspw. Pfefferspray) und mit Schlagstöcken ausgerüstet.
Selbstverständlich ist der Gebrauch von Reizstoffen und Schlagstöcken zur Notwehr und Nothilfe gestattet.
Zu verschiedenen Tatbeständen sind Regelverwarngelder festgelegt, mit denen alle Ordnungsämter Berlins arbeiten. Tatsächlich können diese pro Bezirk individuell gehandhabt werden.
In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es für die Ordnungswidrigkeit „Hund ohne Leine“ (in geschützten Grünflächen) ein Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von 35,00 EUR (Unterschied Verwarn-/Bußgeld siehe
nächste Frage "Barzahlung oder Überweisung").
Wie gesagt, aktuell 35,00 EUR ohne Leine in einer Grünanlage in Charlottenburg-Wilmersdorf. In Reinickendorf kann das bis zu 70,00 EUR kosten: Hier nimmt das OA für unangeleinte Hunde kein
Verwarnungsgeld i.H.v. 35,00 EUR sondern der Verstoß wird gleich mit einem Bußgeld von 70,00 EUR geahndet. Hell no! So schlecht isses hier in Charlottenburg also gar nicht...!?
Die Strafe KANN übrigens höher werden, wenn es sich erwiesenermaßen um Widerholungstäter handelt oder auch uneinsichtige Hundebesitzer, denen klar ist, dass sie eine Ordnungswidrigkeit
begehen/begangen haben, aber den Hund bspw. trotzdem nicht an die Leine nehmen wollen, weil sie sich vielleicht einfach gegen das Gesetzt stellen wollen und der Meinung sind, der Hund muss frei
sein - sich also einfach den Anordnungen des Ordnungsamtes wiedersetzen wollen.
Dann kann es sein, dass bei nochmaligen Verstoß, die Strafe höher ausfällt und ein Bußgeld von bspw. 100,00 EUR gezahlt werden muss. Die Erhöhung der Bußgelder für den mehrmaligen gleichen
Verstoß ist in Deutschland vom Gesetzgeber so aufgebaut.
Auch wenn man bspw. einmal pro Monat vom Ordnungsamt erfasst wird, wird von Uneinsichtigkeit ausgegangen. Auch dann kann es passieren, dass sich das Bußgeld erhöht, weil man einfach namentlich
erfasst ist und man es dem OA damit auch leicht macht, einen wiederzuerkennen.
Das Bußgeld erhöht sich also nur bei Vorsatz oder Uneinsichtigkeit und ist keineswegs willkürlich gewählt.
Wer keinen Hundeführerschein hat (und keinen "Bestandshund", also diesen Hund bereits vor dem 22.02.2016 im Besitz hatte) und den Hund auf Straßenland oder belebten Straßen/Fußwegen/Plätzen ohne Leine laufen lässt - müsste eigentlich nach dem neuen Hundegesetz mit 55,00 EUR Strafe rechnen.
Die Praxis zeigt aber: wenn das OA auf der Straße einen Hund ohne Leine laufen sieht, gehen sie davon aus, das der Hund vor dem Stichtag 22.06.2016 geboren ist, und darf deshalb ohne Leine laufen. Es sei denn es ist ein Welpe und es ist offensichtlich, dass der Hund nach 2016 zum Halter kam.
Wenn man die Strafe vor Ort nicht zahlen kann oder will, wird ein Bußgeldbescheid vom Innendienst erstellt.
Die persönlichen Daten sind demnach erfasst und man könnte rein theoretisch irgendwann ein höheres Bußgeld bekommen, weil man scheinbar uneinsichtig ist und wiederholt eine Ordnungswidrigkeit
begeht (und der Mitarbeiter im Innendienst klarerweise Akteneinsicht hat).
Bei einer Bareinzahlung bei den OA-Mitarbeitern vor Ort wird die Strafe lediglich als Verwarngeld deklariert (statt eines Bußgeldes). Der Vorfall wird zwar statistisch erfasst
aber nicht als Ordnungswidrigkeit in den Akten hinterlegt.
Das OA darf vor Ort allerdings auch keinen Betrag über 55,00 € sofort kassieren. Wenn ein höherer Betrag gefordert wird, muss eine „Nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit“ geschrieben werden und das geht dann an den Innendienst zur Weiterverfolgung.
Man arbeitet in den Bezirksämtern wohl schon seit einiger Zeit daran, das Ganze transparent für die Bürger ins Internet zu stellen.
Takes time...
Das ist totaler Quatsch. Eine Quote gibt's schonmal gar nicht, da das gegen die Personalrichtlinien verstoßen würde.
Die OA-Kontrollen werden nach Dienstplänen gemacht. Die Einsatzverteilung erfolgt dort, wo die meisten Beschwerden eingegangen sind. Wenn die Grünanlagen auf dem Einsatzplan stehen, werden dort alle Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet - nicht nur speziell Hunde(halter).
Ordnungswidrig handelt,
Auch wenn es manchmal den Anschein macht: Auch OA-Mitarbeiter können sich nicht klonen. Wenn also zwei OA Mitarbeiter eine Maßnahme anfangen, müssen sie diese auch beide gemeinsam beenden. Also wenn die einen unangeleinten Hund bzw. den Halter dazu anhalten und sie noch einem unangeleinten Hund sehen, darf nicht einer von denen zum Hundehalter gehen und diesen verwarnen. Beide müssen beim ersten Hundehalter bleiben, bis die Sache erledigt ist.
"Das OA soll sich lieber mal um die kümmern, die hier in die Büsche machen!"
Ja, lecker Thema. Aber um diese Diskussion auch mal abzuschließen: wenn ein Mensch in die Büsche macht, ist das eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und somit eine Straftat. Für Straftaten ist die Polizei und nicht das Ordnungsamt zuständig. Das Gleiche gilt für Drogenhandel oder -konsum, da hat das OA auch keine Befugnis dieses zu ahnden.
Quelle der Informationen: Die Informationen wurden bei einem Telefonat mit dem Ordnungsamt im Januar 2020 eingeholt, um diese mit anderen Hundehaltern zu teilen. Außerdem gab es ein persönliches Gespräch zwischen drei Charlottenburger Hundehaltern in dem Ordnungsamt im Februar. Gesprächspartner war in beiden Fällen der stellvertretende Außendienstleiter des Ordnungsamtes Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Total nett muss man sagen ;-)
Kommentar schreiben
Marek (Sonntag, 14 März 2021 10:09)
Erst einmal vielen Dank für alle Infos, die hier zusammengetragen wurden. Das Thema Leinpflicht/Ordnungsamt ist oft nur intransparent.
Als Hundebesitzer finde ich grundsätzlich wichtig und gut, dass das Zusammenleben im öffentlichen Bereich geregelt ist und wie ich finde, klappt das auch meistens sehr gut.
Gerade in belebten Erholungsgebieten finde ich eine Leinpflicht völlig in Ordnung aus Rücksicht vor anderen Mitmenschen, nicht zuletzt aber auch zum Schutz des Hundes selbst.
Was ich aber oft bei Maßnahmen des Ordnungsamts vermisse, ist die „Verhältnismäßigkeit“ und die „Transparenz“. Nicht nur aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass viele Mitarbeiter des Ordnungsamtes, sich zum Missfallen aller Bürger mit diesen Begriffen wohl selten auseinander setzen und dadurch das Ordnungsamt insgesamt ins falsche Licht rücken.
Das Thema Verwarngeld (bzw.. dessen Höhe) scheint zumindest ein willkürlicher Akt zu sein, da darüber keine Auskunft gegeben wird.
Für das gemeinsame Wohl/Verständnis haben nicht nur die Bürger Verantwortung, auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben Verantwortung gegenüber dem Bürger und die Möglichkeit ihre Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und Transparenz auszuführen.
Franziskus Wurzelhuber (Dienstag, 14 September 2021 21:02)
Zunächst einmal: Danke für die detaillierten, abgesicherten Infos! Auf jeden Fall ausführlicher als die Erklärungen auf der OA-Website(und auch in leichter verdauliche Sprache)!
Was jedoch die Aussage betrifft, daß OA-Mitarbeiter jeden einzelnen Fall GEMEINSAM abarbeiten, also nicht während der "Abfertigung" des einen Missetäters einer der beiden OA-Mitarbeiter sich entfernt und bereits den nächsten Gesetzesbrecher stellt, so habe ich das anders erlebt. Als ich im Sommer 2019 im "Brosepark" Pankow-Niederschönhsn. mit meiner Hündin spazieren ging, ohne sie pflichtgemäß an der Leine zu führen, sah ich plötzlich zwei OA-Mitarbeiter, die gerade mit einem anderen Hundehalter diskutierten. Meine Coco und ich zogen uns wieder hinter eine Hecke zurück(im Brosepark gibt es viele Heckenpflanzungen, weshalb man nirgends weit blicken kann), aber schon nach wenigen Schritten, während ich noch die Leine aus der Tasche zog, hörte ich Fußgetrappel, und dann hatte ich die Hand des OA-Mitarbeiters auf der Schulter. Er hatte also seinen Kollegen allein weitermachen lassen, während er mich zusätzlich "einfing". Und: Nett waren die Zwei auch nicht. Ich hatte im Gegenteil das Gefühl, daß man mich am liebsten in Handschellen gelegt hätte...
Uwe B. aus Weissensee (Samstag, 05 November 2022 23:50)
Vielen Dank für diesen, offensichtlich, unvoreingenommenen, sachlichen und informativen Artikel. Davon sollten sich viele andere Schreiberlinge eine Scheibe abschneiden.
Robert (Freitag, 27 Januar 2023 19:34)
Dankeschön, sehr hilfreich!
Schopf/ Reichelt (Mittwoch, 26 April 2023 22:33)
Ich finde es grad sehr schwer freundlich zu sein .
Mir fällt selbst ein guten Tag schwer.
Sorry ...Sie da Schreibtisch können ja sowieso nix ausrichten.
Ich/ wir waren gestern, Dienstag nachmittags im Planetarium Park Gassi.
Hündin , schwarzer labrador, 20 Monate alt.
Ich wohne selbst gegenüber dem Planetarium.
Mein Freund und ich waren im Park spazieren und Gassi ohne Leine .
Im hinteren Teil an der Schule...kommt uns das ordnungsamt entgegen.
Freundlich aufgefordert und Leine angelegt.
Ich ging mit dem Hund weiter zur Straße und machte die Leine ab .
Mein Freund unterhielt sich länger mit dem Pärchen vom Amt.
Ich lief weiter ....ohne Leine .
Kein Park
An der neuen Straße _ Schule......Übergang zum Schwimmbad wurden wir .........verfolgt ,,,,,,unglaublich.....lächerlich...... verfolgt !!!!!!!bis hinter die Schwimmhalle .
Ich sollte stehen bleiben.
Ich ging weiter .
Nein Freund hat schon 65 Euro an den ordnungsamt Typ bezahlt.
Ich wurde vom zweitem weiterhin verfolgt und aufgehalten .
Durfte nicht weitergehen.
Der Senior ordnungsamt Mann war sehr auf sein Amt bedacht .
Ging mir nicht aus dem Weg....wurde aufgehalten......wurde festgehalten und der Hund wurde dadurch von mir getreten .
Ich wurde laut .
Es waren 65 EU bezahlt.
Passanten kamen dazu.
Fragten was los sei.
Ob ich Hilfe benötige.
Ob ich Zeugen brauche.
Ich bat um Anruf bei der Polizei.
Ich wurde aufgehalten und durfte an der Person nicht vorbei gehen.
Ich bin nicht der Halter des Hundes.
Mein Freund ist der Eigentümer.
Er hat 65 EU bezahlt.
War ganz ruhig und er hat sich mit dem einen / jungen von dem Pärchen unterhalten.
Ich durfte nach wie vor nicht zur Greifswalder runter laufen.
Ich war laut und unfreundlich.
Ich war selbstständig an der Prenzlauer Allee.
Ich kenne diese Personen.
Ich hatte Wut und wollte nicht weiter mit diesen Leuten./ mit dem '"""einen /alten """"Mann reden .
Nutzlos. .
Ich wollte nur weiter .
Mein Hund wollte weiter .
Was soll ich noch erzählen.
Der ordnungsamt Mann rief die Polizei.
Die kam auch .
2 Mannschaftswagen ??????:).
Für nix .
Ich glaub er ist nicht in der Lage den Job zu machen.
Es war bezahlt.
Ich will weiter.
Ich darf nicht...
Werde aufgehalten.
Werde mit der großen Schulter vom ordnungsamt Mann aufgehalten am weitergehen......
Was is das denn .
Was is das für eine Mannschaft.
Was is das für ein Spiel.
Komm mir vor wie in der DDR.
Da,wars nicht anders.
Der senior Kollege hat nicht mitbekommen dass sein Kollege schon längst kassiert hat.
Ich wurde verarscht und musste mich sehr zusammen reißen.
Ich bin nicht gut ...noch nie ....auf diese Menschen zu sprechen.
Es gab Gründe durch meine lokal .
Fahrradfahren und Obdachlose an der Prenzlauer.
Da traut such das Amt nicht ran .
Aber ich werde aufgehalten, obwohl 65 EU bereits bezahlt sind.....
Was hat dieser Mann für ein Problem.
Was is mit dem los .
Vielleicht austauschen.
LG.
Unverschämt, aufdringlich und widerliche Art Menschen zu zeigen was der Amtsmann drauf hat..
Ein ganz GROßER .
Chapeau für den Mitarbeiter des Monats.
Unglaublich...lächerlich und reine Schikane.
Ich mag euch nicht ....
Aber diese Person hatte ein Problem damit dass ich meinem Mund nicht gehalten hab .
Wurde bestimmt befördert.
Lächerliche Aktion.
LG.
Schopf Markus
Hayat10437@gmail.com
Biggi (Dienstag, 16 Mai 2023 20:47)
Mein Hund wurde heute von einem Mitarbeiter vom OA mit Zollstock gemessen. Ist das erlaubt ?
Bob (Montag, 06 November 2023 17:16)
Unsinnige, tierschutzwidrige Gesetze.... zu wenige und vor allem vieeel zu kleine Hundeauslaufplätze bei den Gesetzen, dass Hunde tägliche Sozialkontakte gestattet werden muss.. Wie?? An der Leine??? An der Leine sind Hunde aggressiver, können sich nicht austoben und lernen NIX! Mit meinem Chihuahua brauche ich erst gar nicht auf Hundeplätze, weil er von den Großen platt gemacht wird und es kaum Ausweichen gibt!
So schnell, wie möglich hundefreundliche Gesetze müssen her!!!
C. (Montag, 26 Februar 2024 10:20)
Danke für die vielen Infos, sehr informativ, allerdings mit einigen Schusselfehlern, vielleicht könnt ihr das nochmal ausbessern. �
Andy (Sonntag, 09 Juni 2024 11:14)
herrlich absurder Artikel. Statt sich mal zu fragen ob es nicht sinnvoll wäre im Sinne der Mitmenschen Hunde tatsächlich anzuleinen, wird hier dann breit erörtert was das OA darf und was nicht. Und keine Leine, Rücksichtslosigkeit auf Mitmenschen (vor allem gegenüber Kindern) in Kombination mit Egoismus und Ignoranz („mir ist Leinenpflicht egal, ist nicht gut für meinen Hund“) scheint grundsätzlich Geisteshaltung. Anschließend zurück in die 50qm Wohnung ohne Auslauf - weil Tierliebe und alles. Hundebesitzer in Großstädten, vor allem in Berlin, in absoluter Mehrheit unerträglich.
conny (Freitag, 19 Juli 2024 21:47)
Ich lebe seit 60 Jahren in dieser Stadt, die auch ohne Ordungsamt sehr lange und gut auskam. Unangeleinte Hunde stören mich weit weniger als die vielen zugezogenen Menschen die aus Berlin eine spießige Kleinstadt machen wollen!
Meine Forderung: ORDNUNGSAMT ABSCHAFFEN
Willi@XBerg43 (Samstag, 12 Oktober 2024 14:07)
Der Aussage "ORDNUNGSAMT ABSCHAFFEN" kann ich mich nur anschließen.